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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 27.04.2015 - 10 Ls 380 Js 26208/12
- LG Chemnitz, 26.11.2015 - 4 Ns 380 Js 26208/12
- OLG Dresden, 02.03.2016 - 1 OLG 13 Ss 102/16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 32-IV-10
Grundrecht der Informationsfreiheit; mittelbare Drittwirkung für das Verhältnis …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des die Zuständigkeit regelnden einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15). - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 138-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des die Zuständigkeit regelnden einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15).